Als Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen am Standort Wernigerode als Strafverteidiger für
- das allgemeine Strafrecht,
- das Betäubungsmittel-Strafrecht sowie
- für das Straßenverkehrs-Strafrecht
im polizeilichen Ermittlungsverfahren sowie bei Anklagen / Strafbefehlen vertrauensvoll zur Seite.
Zudem übernehmen wir Ihre Pflichtverteidigung.
Unsere Dienstleistungen im Strafrecht:
- Beantragung der Akteneinsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte,
- Absage des Anhörungstermins zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei,
- Anfertigung einer juristisch fundierten schriftlichen Stellungnahme zum Tatvorwurf nach Akteneinsicht,
- Bewirken einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens vor Anklageerhebung nach § 170 Abs. 2 StPO,
- Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Geringfügigkeit z.B. gegen Zahlung einer Geldauflage,
- Vertretung als Rechtsbeistand und Strafverteidiger bei Anklageerhebung in der mündlichen Verhandlung,
- Einspruch gegen einen ergangenen Strafbefehl.